Das Bett# 5
Die Arbeit an meinem Bett ist viel schneller vorangegangenen, als ich es erwartet hätte. Der warme Februar hat sicherlich seinen Teil dazu beigetragen, da ich so mehr Zeit in meiner Schuppenwerkstatt verbringen konnte. Nun sind knapp zweieinhalb Monate vergangen und man hat den Eindruck, als wäre der Winter schon wieder vorbei. Das einzige was noch fehlt sind die ersten grünen Blätter am Baum und ein paar mehr Blumen, wobei diese in den seltensten Fällen auf wirklich natürlichem Wege in die „gutbürgerlichen“ Vorgärten gelangen. Manchmal wünschte ich mir ein bisschen mehr Wildnis in den deutschen Gärten. #lassdiefingerweg
Der Frühling steht vor der Tür
Wissen Sie, warum die Bäume trotz des warmen Wetters nicht schon längst alle Blätter ausgetrieben haben? Zum einen gilt: um so früher ein Baum seine Blätter austreibt, desto schneller kann er wachsen. Er hat also einen zeitlichen Vorsprung gegenüber anderer Bäume. Denn Bäume sind zwar über Pilze etc. miteinander vernetzt und sie schieben sich in Notlagen Zuckerlösungen zu, geht es ums Sonnenlicht, stehen sie aber auch in Konkurrenz zueinander. Wenn nun aber jüngere Bäume voller Eifer „den Fehler machen“ in einem Jahr zu früh Blätter auszutreiben, kann es für sie lebensbedrohlich werden, wenn sie der späte Frost überrascht. Hat ein Baum seine Blätter ausgetrieben und dadurch im Stamm (insbesondere im Splintholz) einen erhöten Wassergehalt, können Frostschäden entstehen (Frostleiste). Peter Wohlleben spricht sogar davon, dass sich dieses – ich nenne es mal naive Verhalten – ein Baum für die kommenden Jahre merken kann und dann später austreibt.
Nach den Blättern folgt die Blüte und aus ihr wächst die Frucht
Meine Eltern hatten früher einen Obsthof und wenn der Frost nachts im späten Frühling noch einmal überraschend vorbeischaute, hat mein Vater die Beregnungsanlage eingeschaltet. So wurden die Knospen etc. der Obstbäume nass und bildeten einen Schutzpanzer aus Eis. Eine ökologische Methode Obstbäume vor Frostschäden zu schützen. Zumindest dieses Naturphänomen haben die Obstbauern aus meiner alten Heimat, dem Alten Land bei Stade verstanden. Da hört es dann aber auch schon wieder auf… Denn leider fehlt vielen „Elbe-Obstlern“ das Verständnis für einen nachhaltigen Obstanbau. Sogenanntes „Pflanzenschutzmittel“ (auch bezeichnet als Pestizid oder Insektizid) ist mitverantwortlich für das Insektensterben. Wir Verbraucher sind daran aber auch nicht ganz unschuldig. Würden wir es zum Beispiel akzeptieren, dass der Apfel nicht immer perfekt rot auszusehen hat, würden die Bauern nicht so sehr unter Druck stehen einen perfekten Apfel zu kreieren. Den „Wurm“ – also die Larve 🐛 im Apfel kennen wir – dank der Pflanzenschutzmittel nur noch aus dem Bilderbuch… (schade eigentlich). Trotzdem würde ich aus dem ökologischen Aspekt den Apfel aus dem Alten Land dem Apfel aus Spanien vorziehen.
Die Alternative, der Bioapfel?
Ich finde es wichtig, dass der Verbraucher auch über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Biolandwirtschaft informiert sein sollte und sich nicht nur auf die grünen Logos verlässt. Darum habe ich mal ein Paar Daten für Sie zusammengesucht. Das BIOLAND Siegel verspricht einen Einsatz von Pflanzenschutzmittel frei von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren (siehe unten). Übrigens, das Demeter-Siegel verspricht in vielen Punkten noch höhere Standards.
Wenn aber auch der Kunde eines Bioproduktes sich nur die schönsten Äpfel aus dem Korb herausnimmt, ist auch der Bio-Obstbauer gezwungen mehr Pflanzenschutzmittel zu verwenden um schöne Apfel zu produzieren.
Mein Fazit für den heutigen Beitrag lautet: Ein zu hoher Perfektionismus an Früchten ist umweltschädlich!
Grüße aus Oldenburg, Jakob
Auszug aus der BIOLAND-Richtlinie
3.6 Pflanzenschutz
3.6.1 Grundsätze
Ziel des organisch-biologischen Landbaus ist es, Pflanzen unter solchen Bedingungen zu erzeugen, dass ein Befall durch Schädlinge und Krankheiten keine oder nur geringe wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Entsprechende Maßnahmen hierzu sind ausgewogene Fruchtfolge, geeignete Sortenwahl, standort- und zeitgerechte Bodenbearbeitung, mengenmäßig und qualitativ angepasste Düngung, Gründüngung usw. Außerdem soll durch geeignete Vorrichtungen und Maßnahmen wie Hecken, Nistplätze, Feuchtbiotope usw. die Vermehrung von Nützlingen gefördert werden.
3.6.2 Erlaubte Maßnahmen
Spezielle Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur mit Mitteln durchgeführt werden, die unter 10.2 aufgeführt sind. Sie sind erst dann einzusetzen, wenn alle Maßnahmen zur Aktivierung der boden- und pflanzeneigenen Abwehrkräfte und zur Standortgestaltung ausgeschöpft sind. Bei der Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.6.3 Verbote
Die Verwendung von synthetischen Pestiziden und Wachstumsregulatoren ist untersagt.
10.2.2.1 Allgemein zugelassene Mittel
- Gesteinsmehle und Tonerden
- Laminarin
- Wasserglas (Natriumsilikat)
- Kräuterauszüge, soweit gemäß Pflanzenschutzrecht einsetzbar
- Pheromone (Lockstoff; sexuelle Verwirrmethode; 48)
- Azadirachtin aus Azadirachta indica (Neembaum)
- Quassia aus Quassia armara
- Paraffinöl
- Pflanzenöle
- Fettsäuren („ Kaliseife“)
- Eisen-III-Phosphat
- Milch- und Molkeprodukte
- Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze), z. B. Bacillus-thuringiensis-Präparate
- Natrium- und Kaliumhydrogencarbonat
- Lecithin
- Quarzsand als Repellent
- Schafsfett als Repellent (nur auf nicht essbare Teile der Pflanze anzuwenden und wenn Pflanzenmaterial nicht an Schafe oder Ziegen verfüttert wird)
- Pflanzenstärkungsmittel
- Grundstoffe in Sinne von Art. 23 Abs.1 der EU- Pflanzenschutz-Verordnung Nr. 1107/2009 (Substanzen, die nicht als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe zugelassen sind, aber unter anderem auch für Pflanzenschutzzwecke eingesetzt werden können), sofern sie pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind und auch als Lebensmittel gelten.
- Kieselgur (Diatomeenerde) (Vorratsschutz)
- Kohlendioxid (Vorratsschutz)
Damit Sie sich selber einen Überblick darüber verschaffen können, habe ich unten den Link zur Bioland-Richtlichtlinie eingefügt:
Quelle: Bioland e.V. Verband für organisch- biologischen Landbau, BIOLAND Richtlinien Fassung vom 27. November 2018, 3.6 Pflanzenschutz, 10.2 Allgemein zugelassene Mittel (2018)
www.bioland.de